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Recht

Verwaltungsgericht stärkt Außengastronomie: Kölner Sperrstunde weiter in der Kritik

Ein aktuelles Urteil aus Berlin bringt neue Bewegung in die Diskussion um die umstrittene Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler Platz. Während das Verwaltungsgericht Köln der Stadt das Recht zugesprochen hat, die Außenbereiche der Gastronomie ab 22 Uhr zu schließen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin zugunsten eines gastronomischen Betriebs.

Im konkreten Fall hatte das Bezirksamt Pankow verfügt, dass die Bar Schwarzsauer in der Kastanienallee ab 22 Uhr keine Gäste mehr vor der Tür bedienen darf. Hintergrund waren Beschwerden eines Anwohners. Das Gericht hob diese Entscheidung auf. Die Begründung: In einem lebendigen Stadtviertel müsse ein gewisses Maß an Lärm hingenommen werden. Es handele sich um typische Belastungen für das Leben in einer Großstadt, so das Verwaltungsgericht.

„Stadtleben und Außengastronomie gehören zusammen“

„Das Urteil aus Berlin macht deutlich, dass Stadtleben und Außengastronomie zusammengehören“, erklärt Christian Kerner, Geschäftsführer des Kölner Brauerei Verbands. „Gerade in urbanen Vierteln kann man nicht erwarten, dass es ab 22 Uhr still ist. Wer mitten in der Stadt wohnt, muss auch mit Leben vor der Tür rechnen.“

Kölner Brauerei Verband Christian Kerner

Christian Kerner, Geschäftsführer des Kölner Brauerei Verbands (Bild: Kölner Brauerei-Verband e.V.)

In Köln hält die Stadtverwaltung trotz wachsender Kritik an der frühen Sperrzeit fest. Die Außenbereiche der Gastronomie am Brüsseler Platz bleiben ab 22 Uhr geschlossen, zusätzlich gilt ein allgemeines Alkoholverbot auf dem Platz und anliegenden Straßen.

Kölner Brauerei Verband fordert Öffnung bis mindestens bis 23:30 Uhr

Der Kölner Brauerei Verband fordert daher, die Außenbereiche der Gastronomie am Brüsseler Platz wieder mindestens bis 23:30 Uhr zuzulassen, analog zur nahegelegenen Aachener Straße, wo der Betrieb sogar bis Mitternacht möglich ist. Die aktuelle Regelung stellt eine klare Ungleichbehandlung dar, für die es keine sachliche Begründung gibt.

Dass es auch anders geht, zeigt die Stadt Mainz. Dort wurden gerade die Öffnungszeiten der Außengastronomie in der Innenstadt in den Sommermonaten an den Wochenenden bis 24 Uhr erweitert. Damit reagiert die Stadt auf das veränderte Freizeitverhalten der Menschen. „Dies wäre auch ein Modell für Köln“, so Christian Kerner weiter.

Zwar hat der Kölner Stadtrat die Verwaltung im Mai beauftragt, eine spätere Sperrzeit zu prüfen. Doch konkrete Veränderungen gibt es bislang nicht. Gastronomen fühlen sich dadurch zu Unrecht für Lärm verantwortlich gemacht, der vor allem durch Gruppen mit mitgebrachten Getränken entsteht.

Währenddessen prüft die Stadt Alternativen: Auf der Vogelsanger Straße ist ein Pop-up Biergarten geplant. An vier Wochenenden soll der Betrieb dort im Spätsommer laufen, erste Interessenten haben sich bereits gemeldet.

Der Kölner Brauerei Verband begrüßt diese Idee, betont jedoch: „Solche Angebote können nur ergänzen, nicht ersetzen. Die Außengastronomie gehört auf den Platz, dorthin, wo das Leben ist.“

Quelle: Kölner Brauerei-Verband e.V.
Titelbild: © walaka – stock.adobe.com

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