Missachtung des Rauchverbots kostet Gastwirt 1.000 Euro

Weil ein Gast in seinem Lokal beim Rauchen erwischt wurde, muss ein Gastwirt aus Porta Westfalica 1.000 Euro Zwangsgeld bezahlen. Die von ihm beim Verwaltungsgericht Minden eingereichte Klage gegen das verhängte Zwangsgeld wurde am Mittwoch abgewiesen. 

Der Verstoß gegen das Nichtraucher-Schutzgesetz wurde bei einem Kontrollgang am 24. Januar 2013 von Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt entdeckt, wie das “Mindener Tageblatt” berichtet. Dies war kein Einzelfall: Mehrfach schon seien rauchende Gäste in dem Hausberger Lokal angetroffen und der Gastwirt von der Stadt ermahnt worden. Auch das Fehlen eines vorgeschriebenen Rauchverbotsschildes wurde bemängelt. Bereits zwei mal wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 600 Euro verhängt.

Die Warnung des Ordnungsamtes, dass bei erneutem Verstoß eine Ordnungsverfügung mit Zwangsgeld von 1.000 Euro folgen würde, wurde demnach offenbar ignoriert: Vier Tage später wurde von den Beamten erneut ein rauchender Gast im Lokal angetroffen. Der Wirt zog gegen den daraufhin verhängten Bescheid vor das Verwaltungsgericht, welches verhandeln musste, ob er die “erforderlichen Maßnahmen, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Raucherverbot zu verhindern” ergriffen hat. Das Gericht entschied, dass die einfache Bitte um Einstellung des Rauchens der eben beschriebenen Vorschrift des NRW-Nichtrauchergesetzes nicht nachkommt. Jedoch hänge die Frage nach den “erforderlichen Maßnahmen” immer vom Einzelfall ab, so das Verwaltungsgericht.

Einmal mehr zeigt der Prozess auch dem Branchenverband Dehoga die Problematik der Durchsetzung des absoluten Rauchverbots auf. “Aber Gesetz ist Gesetz, und wir müssen es umsetzen”, sagt der ostwestfälische Dehoga-Präsident Bernd Niemeier gegenüber dem Mindener Tageblatt.

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