Landgericht Braunschweig untersagt Nachahmung: Urteil bekräftigt Schutz des Capri-Sonne Standbodenbeutels

Mit Urteil vom 20. Dezember 2013 hat das Landgericht Braunschweig der Klage der Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH, Eppelheim, gegen die riha Wesergold Getränke GmbH & Co. KG, Rinteln, stattgegeben. Damit ist es riha Wesergold zukünftig auch untersagt, alkoholfreie Getränke im Standbodenbeutel, die die Markenrechte von Capri-Sonne verletzen, zu exportieren. Es ist bereits das zweite Urteil, das die bestehenden Markenrechte von Capri-Sonne bestätigt.

Die Deutschen SiSi-Werke hatten beim Landgericht Braunschweig Klage gegen riha Wesergold eingereicht, weil sie den Export mehrerer Erfrischungs- und Fruchtsaftgetränke von Wesergold ins Ausland als nicht zulässig erachten. Das Eppelheimer Unternehmen sah seine Markenrechte durch die Verwechselbarkeit der Verpackung mit dem Capri-Sonne Standbodenbeutel verletzt. Da das deutsche Markengesetz nicht nur den Vertrieb rechtsverletzender Erzeugnisse im Inland untersagt, sondern auch deren Export ins Ausland, mussten die Deutsche SiSi-Werke Klage erheben, nachdem außergerichtliche Bemühungen zur Unterlassung dieser Rechtsverletzung erfolglos geblieben waren.

Das Landgericht Braunschweig beurteilt die Klage von Capri-Sonne als “in vollem Umfang begründet”. Damit stellt auch der Export von Getränken im Standbodenbeutel eine Markenrechtsverletzung dar. In seinem Urteil, das binnen eines Monats rechtskräftig wird, wenn keine Berufung eingelegt wird, erklärt das Gericht zudem, dass die Markenbekanntheit von Capri-Sonne im Wesentlichen auf den besonderen Standbodenbeutel zurückzuführen ist. Damit stärkt es die Position von Capri-Sonne gegenüber Nachahmern des Trinkpacks erheblich.

Das Urteil des Landgerichts Braunschweig ist ein weiterer Erfolg der Deutschen SiSi-Werke gegen Nachahmer der weltweit erfolgreichen Marke Capri-Sonne. Bereits in den Neunzigerjahren hat sich das Eppelheimer Unternehmen den Capri-Sonne Standbodenbeutel als dreidimensionale Marke schützen lassen. Seither sind die SiSi-Werke immer wieder national und international erfolgreich gegen Plagiate vorgegangen. Zuletzt wurde im Jahr 2012 die Einzigartigkeit und Wiedererkennbarkeit des Standbodenbeutels vom Landgericht Hamburg bestätigt. Das Gericht untersagte dem Hersteller Wesergold, den für ein Produkt verwendeten Trinkpack, der in Form und charakteristischen Merkmalen praktisch identisch mit dem Capri-Sonne Standbodenbeutel war, weiter herzustellen, anzubieten und in Verkehr zu bringen.

Über die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH
Die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH mit Sitz In Eppelheim bei Heidelberg ist Inhaberin der Markenrechte von Capri-Sonne in Deutschland und produziert und vermarktet die Capri-Sonne Produktpalette für den deutschen Markt. Zugleich ist das Unternehmen der größte europäische Produzent von Capri-Sonne Produkten.

Über Capri-Sonne
1969 kam die erste Capri-Sonne im legendären 200-ml-Standbodenbeutel mit Trinkhalm auf den Markt. Aktuell ist Capri-Sonne das beliebteste Kindergetränk der Welt und in mehr als 110 Ländern der Erde erhältlich. Bis heute verzichtet Capri-Sonne bei allen fruchthaltigen Sorten auf künstliche Aromen und Süßstoffe sowie auf Farb- und Konservierungsstoffe. Seit 2011 gibt es die erste Capri-Sonne in Bio-Qualität: Bio-Schorly im wiederverschließbaren 250-ml-Trinkpack. Mit Capri-Sonne FREEZIES, dem typischen Capri-Sonne-Geschmack als Eis, ist Capri-Sonne erstmals im Schlaucheis-Segment vertreten.

capri-sonne.de | facebook.de/caprisonne

Quelle: Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH

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