THE DUKE Maximilian von Pückler
Interview

THE DUKE kämpft für Klarheit: Maximilian von Pückler über Pfandpflicht für Alkoholfrei

Ein Rechtsstreit um die Pfandpflicht für ein alkoholfreies Produkt hat THE DUKE hart getroffen – mit Rückruf, Auslistung und einem Schaden von mehreren zehntausend Euro. Auslöser ist die Frage, ob Produkte wie der alkoholfreie „Entgeistert“ unter die Pfandregel fallen. Während ein Gericht zunächst eine gesetzliche Lücke erkannte und für die Münchener Destillerie urteilte, entschied die zweite Instanz gegenteilig – mit spürbaren Folgen für den Betrieb. Als Reaktion startete THE DUKE die Kampagne „Gin als Protest“, um auf die widersprüchliche Rechtslage aufmerksam zu machen und für Unterstützung zu mobilisieren. Parallel hat die Destillerie beim „Entgeistert“ auf eine Steingutflasche, die generell pfandfrei ist, umgestellt.

Im Interview erklärt Gründer Maximilian von Pückler, wie es zu den beiden widersprüchlichen Urteilen kam, warum die Branche aus seiner Sicht einheitliche, klare Pfandregeln braucht und welche Konsequenzen das Verfahren wirtschaftlich wie organisatorisch für THE DUKE hatte.

Ein Schaden von rund 68.000 Euro durch eine rechtliche Grauzone: Maximilian, wie kam es zu diesem Urteil – und warum ist die Frage der Pfandpflicht für alkoholfreie Spirituosen aus Deiner Sicht so problematisch?

Maximilian von Pückler: Wir sind von einem Verein namens Sozialer Wettbewerb verklagt worden, da wir auf unsere alkoholfreie Alternative, den „Entgeistert“, kein Pfand erhoben haben. ABER: Die ganze Branche macht es auch nicht. Grundsätzlich lässt sich über Sinn und Unsinn der Pfandplicht streiten, aber wir wehren uns dagegen, einzelne Teilnehmer herauszupicken, die allein das Gesetz ausführen.

Das erste Urteil sprach ausdrücklich von einer „Gesetzeslücke“, die zweite Instanz entschied jedoch gegenteilig. Wie erklärst Du Dir diese widersprüchliche Rechtsprechung?

Maximilian von Pückler: Man sagt ja, auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand. Die zwei komplett unterschiedlichen Urteile spiegeln auch die Widersprüchlichkeit der Gesetzgebung. Darin steht leider nichts Eindeutiges zum Thema Pfand mit „Alkoholfreien Spirituosen“. Die erste Instanz hat diese Gesetzeslücke richtigerweise erkannt: Als das Pfandgesetz geschaffen wurde, gab es einfach noch keine „alkoholfreien Spirituosen“.

THE DUKE Destillerie

Was bedeutete dieses Urteil konkret für THE DUKE – wirtschaftlich und organisatorisch?

Maximilian von Pückler: Die Einführung der Pfandpflicht bedeutete für uns erst mal ganz konkret die Auslistung aus dem Handel. Er sah keinerlei Veranlassung für einen einzelnen Hersteller ein Einwegpfandsystem für Glasflaschen einzuführen. Damit sind wir aus den Regalen geflogen, mussten zum Teil Produkte zurückrufen und hatten obendrein die verlorenen Gerichtskosten zu tragen. Das war ein kräftiger Schlag ins Kontor!

„Entgeistert“ war als innovative Ergänzung Eures Portfolios gedacht. Wie sehr hat die Klage Eure Pläne mit dem Produkt durchkreuzt?

Maximilian von Pückler: Zunächst mal waren wir nach dem Urteil mit einem unserer erfolgreichsten Produkte aus dem Markt genommen. Damit hatten wir so nicht gerechnet. Das Urteil in erster Instanz war ja komplett gegenteilig ausgegangen.

the duke entgeistert

Mit der Crowdfunding-Kampagne „Gin als Protest“ habt Ihr große öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt. Was war Euer Ziel und wie war bisher die Resonanz von Kunden, Fans und der Branche?

Maximilian von Pückler: Zum Glück haben wir uns nicht lange mit Wundenlecken aufgehalten und uns für den Weg in die Öffentlichkeit entschieden. Wir hatten von Anfang an zwei Ziele: Wir wollten unsere Community bitten, uns in dieser Situation zu unterstützen. Und das haben sie Gott sei Dank auch getan, dafür waren wir sehr dankbar. Wir wollten es aber nicht dabei belassen, da diese Abmahnvereine sicher nicht aufhören und weiter ihren Klageweg fortführen.

Viele sehen in Eurem Fall ein Exempel dafür, wie Abmahnvereine rechtliche Grauzonen zulasten kleiner Betriebe ausnutzen können. Was müsste sich politisch oder rechtlich ändern, damit so etwas künftig nicht mehr passiert?

Maximilian von Pückler: Hier sehen wir den Gesetzgeber gefragt. Und damit dieser in Bewegung kommt, braucht es den Druck der Öffentlichkeit. Wir wollen ein klares unmissverständliches Gesetz, das gar nicht erst zur Zweckentfremdung einer Klage einlädt. Immerhin hat die starke Resonanz hier schon mal geholfen, dass das Gesetz aktuell vor dem Bundesumweltministerium neu verhandelt wird.

THE DUKE Destillerie

THE DUKE hat mit der Steingut-Flasche eine kreative Lösung gefunden, die generell pfandfrei ist. War das eher eine Notlösung – oder könnte daraus langfristig sogar ein Alleinstellungsmerkmal entstehen?

Maximilian von Pückler: Das war zum Glück ein gangbarer Weg, wenngleich es uns erst mal gar nicht ins Konzept gepasst hat, da wir ja eine einheitliche Linie mit unserer hauseigenen Ginflasche haben wollten. Aber die Frage stellte sich nicht mehr. Inzwischen konnten wir uns mit der Steingut-Flasche gut anfreunden.

Wie erlebst Du den Markt für alkoholfreie Spirituosen grundsätzlich?

Maximilian von Pückler: Eine spannende Frage: In der Vergangenheit ist der Markt kontinuierlich gewachsen, gleichzeitig ist die Zahl der neuen Produkte aber auch in die Höhe geschnellt. Dabei gibt es auch himmelweite Unterschiede bei der Herstellung. Manche Produkte bestehen lediglich aus Wasser und künstlichen Aromen. Wir produzieren beispielsweise die Aromen mittels Mazeration und Destillation selbst. Hier wären langfristig gemeinsame Regeln der Hersteller hilfreich, um die Qualität der Produkte hochzuhalten.

THE DUKE Entgeistert neu

THE DUKE ist eine mittelständische Destillerie mit 20 Mitarbeitenden. Wie wichtig ist für Euch in dieser Krise die Solidarität von Partnern und Kunden?

Maximilian von Pückler: Das ist ein unglaublich wichtiger Faktor. Die Sympathie und Solidarität braucht es natürlich für kleine und mittelständische Unternehmen, gerade in so herausfordernden Momenten. Da haben wir über die Jahre eine treue Anhängerschaft aufbauen können, gerade weil wir auch immer eine persönliche Marke waren, welche die Gesichter dahinter zeigt.

Blick nach vorne: Was wünscht Du Dir für THE DUKE, für die alkoholfreie Kategorie – und für das deutsche Pfandrecht, damit solche Fälle künftig nicht mehr passieren?

Maximilian von Pückler: Auch wenn die Gleichbehandlung vor dem Gesetz erstmal im Vordergrund steht, und damit ein klares Gesetz – ob mit oder ohne Pfand –, so würden wir uns aus ökonomischen, aber auch ökologischen Gründen gegen die Pfandpflicht für „Alkoholfreie Spirituosen“ aussprechen. Das macht bei so Nischenprodukten wenig Sinn. Darüber hinaus versteht der Verbraucher auch nicht mehr, dass man dieselbe Flasche bei einer Spirituose in den Altglas-Container wirft, bei der alkoholfreien Variante aber zur Pfandsammelmaschine in den Supermarkt geht.

THE DUKE Gründer Maximilian von Pückler

Man spricht oft von „alkoholfreiem Gin“ oder „alkoholfreier Gin-Alternative“ – das ist aber rechtlich falsch …

Maximilian von Pückler: … genau, es ist generell verboten unseren „Entgeistert“ als „alkoholfreie Gin-Alternative“ zu bezeichnen. Dafür wurde ein Mitbewerber von uns verklagt. Es muss heißen: alkoholfreie Alternative als Basis für Cocktails und Longdrinks – ideal für Alkoholfreien Gin & Tonic. Das versteht auch der Verbraucher nicht und es schwächt die Kategorie. Eine Verwechslungsgefahr mit normalem Gin ist auch nicht gegeben. Auch hier wäre eine gesetzliche Nachjustierung schön, um Klarheit für alle Seiten zu schaffen und um die Kategorie „Alkoholfreier Spirituosen“ aufzuwerten.

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+++ Wir bedanken uns bei Maximilian von Pückler für das offene und sehr interessante Interview! Wenn auch Sie eine interessante Marke haben, dann sollten wir uns unterhalten. Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff „about-drinks Interview“ an redaktion@about-drinks.com – wir freuen uns auf Ihren Kontakt! +++

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