Illegale Preisabsprachen: AB InBev hat Kronzeugenregelung genutzt

Es gibt Neuigkeiten im Verfahren des Bundeskartellamtes gegen insgesamt 12 Brauereien aufgrund illegaler Preisabsprachen. Wie das Nachrichtenmagazin “Focus” berichtet, tritt Brauerei-Riese AB InBev in dem Verfahren als Kronzeuge auf und kooperiert damit mit dem Bundeskartellamt.

Demnach habe der Brauereikonzern bereits 2011, also kurz nach Einleitung des Verfahrens, Informationen an das Bundeskartellamt weitergegeben. Der Sprecher von AB InBev Deutschland, Oliver Bartelt, bestätigte dies gegenüber “Focus” und sagte, man habe die Kronzeugenregelung genutzt.

Durch die Kooperation in diesem Verfahren kann die Brauerei sogar nun mit Straferlass rechnen. Auch die Bitburger Brauereigruppe habe zu einem späteren Zeitpunkt Informationen zu den Preisabsprachen weitergegeben, dadurch soll es für die Brauerei aus der Eifel eine Strafminderung geben. Allen anderen Brauereien drohen hohe Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe. Durch die Aussagen der beiden Brauereien stehen die Ermittlungent des Bundekartellamtes nun offenbar kurz vor dem Abschluss.

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