THE DUKE Entgeistert
„Gin als Protest“

THE DUKE kämpft für Pfand-Freiheit für „alkoholfreie Spirituosen“

Ein Schaden von 68.000 Euro wegen einer fehlender Pfandregelung für „alkoholfreie Spirituosen“ stürzt die Destillerie THE DUKE in die Krise. Das widersprüchliche Gerichtsurteil nach Klage eines Abmahnvereins verlangt harte Einschnitte und ist der Weckruf für die Kampagne „Gin als Protest“. In der Startnext-Kampagne macht THE DUKE seit 15. Juli auf die Problematik aufmerksam und sich für eine einheitliche Regelung im Sinne aller Produzenten und Freunde alkoholfreier Drinks stark.

Die Münchner Destillerie THE DUKE sieht sich durch eine Klage des Vereins „Sozialer Wettbewerb“ existenziell bedroht: Wegen einer Gesetzeslücke im deutschen Pfandrecht wurde das Unternehmen zu einer Strafe mit Folgekosten in Höhe von rund 68.000 Euro verurteilt – und das, obwohl das zuständige Gericht in erster Instanz die fehlende Regelung ausdrücklich als gesetzliche Lücke einstufte.

the duke entgeistert

Hintergrund der Klage ist das Produkt Entgeistert – ein „alkoholfreier Gin“, den die Destillerie als innovative Genussalternative 2022 auf den Markt gebracht und seitdem vertrieben hat. In Deutschland ist Alkohol wie Gin, Wein und Sekt pfandbefreit. Auch die alkoholfreien Pendants sind bislang ohne Pfand im Handel erhältlich – eine gängige Praxis in der gesamten Branche. Denn: Als das Pfandgesetz geschaffen wurde, waren „alkoholfreie Spirituosen“ noch kein Thema – eine spezifische Regelung fehlt bis heute.

„Und so haben wir uns schließlich vor Gericht wiedergefunden. Die Richterin in erster Instanz sah hier eine klare Gesetzeslücke und entschied zu unseren Gunsten. Sie sagte: Kein Mensch versteht, warum Spirituosen pfandfrei und ‚alkoholfreie Spirituosen‘ bepfandet sein sollen. Im Übrigen habe das Recht für alle Marktteilnehmer gleich zu gelten.“ – THE DUKE Gründer Maximilian von Pückler

Freiheit für alkoholfrei

Im Berufungsverfahren entschied jedoch ein anderer Richter gegensätzlich: Die fehlende Regelung bedeute nicht Pfandfreiheit – und das Unternehmen wurde zur Rücknahme seiner Ware sowie zur Zahlung von Gerichtskosten und Schadensersatz verurteilt.

Die Folge: Ein wirtschaftlicher Schlag mit existenzbedrohenden Konsequenzen. Die Produkte mussten sofort aus dem Handel genommen werden, der Umsatz brach ein, während hohe Anwalts- und Verfahrenskosten fällig wurden. Ein Wechsel auf Pfandflaschen ist nicht realistisch, da Supermärkte „alkoholfreie Spirituosen“ mit Pfand nicht zurücknehmen und somit den Vertrieb verweigern.

„Wir wurden gezielt herausgepickt – obwohl alle in der Branche gleich handeln.“ – Maximilian von Pückler

THE DUKE Gründer Maximilian von Pückler

THE DUKE Gründer Maximilian von Pückler

Auf den Einwand, dass THE DUKE dann die einzigen Produzenten auf dem Markt wären, die sich an dieses Recht zu halten haben, gab der Richter den Hinweis mit auf den Weg, dass man doch im Umkehrschluss die gesamte Branche verklagen könne.

„Danke, aber nein danke! Das wollen und werden wir nicht tun – wir verklagen nicht unsere Kollegen. Wir sitzen schließlich alle im selben Boot.“ – Maximilian von Pückler

Gin als Protest

THE DUKE ist eine kleine mittelständische Destillerie mit 20 Mitarbeitern, die – wie viele Kollegen ebenfalls – in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten und Wandel im Genussverhalten hart zu kämpfen hat. Entgeistert sollte dabei als sinnvolle Produkterweiterung dienen, aber nicht als Programm für einen Abmahnverein.

„Und jetzt die Klage als Dreingabe! Sie hat uns hart getroffen: Mit sofortiger Wirkung konnten wir nicht mehr verkaufen und mussten unsere Ware aus den Regalen nehmen, hohe Gerichtskosten (inkl. der Gegnerischen) zahlen, während die Umsätze wegbrachen“, so Maximilian von Pückler.

THE DUKE Destillerie

Mit einer Crowdfunding-Kampagne auf Startnext macht die Destillerie nun auf den Fall aufmerksam – und ruft seine Fans zur Unterstützung auf. Unter dem Titel „Gin als Protest“ können Unterstützer Flaschen erwerben oder spenden, um den entstandenen Schaden aufzufangen. Vor allem aber soll die Kampagne ein Signal senden: für mehr Fairness, Rechtssicherheit und den Schutz kleiner Betriebe vor missbräuchlichen Abmahnungen.

Crowdfunding-Kampagne: www.startnext.com/gin-als-protest

Die Gerichtsentscheidung zeigt, dass einiges schief läuft im System: Wie leicht es für einen großen Abmahnverband ist, kleine mittelständische Unternehmen aus der Bahn zu werfen. Vor allem, wenn Internetrecherchen zeigen, dass der klagende Verein unter anderem mit großen Produzenten von Spirituosen kooperiert, die nicht verklagt wurden. Sie zeigt auch, wie absolut widersprüchlich Gerichtsurteile aufgrund einer nicht zusammenhängenden Rechtsprechung ausfallen können.

THE DUKE Destillerie

„Hier muss die Politik handeln und Gesetze schaffen, die nicht missbräuchlich ausgelegt werden können! Das Recht darf kein Glücksspiel sein, das den einen trifft und den anderen nicht. Wir fordern klare Regeln und ein faires Miteinander – damit Vielfalt, Kreativität und Unternehmertum in Deutschland überleben können“, sagt Maximilian von Pückler.

Inzwischen hat THE DUKE reagiert und eine pfandfreie Lösung finden können, indem man Entgeistert in Steingut Flaschen als einziges Produkt der Destillerie abfüllt und verkauft. Absurderweise sind diese Flaschen generell vom Pfand befreit, völlig unabhängig vom Inhalt.

Alle weiteren Infos finden Sie unter www.theduke-gin.de

Quelle/Bildquelle: THE DUKE

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