the duke entgeistert
70.000 € Schaden

Pfandpflicht für „alkoholfreie Spirituosen“: THE DUKE Destillerie verklagt

Die Frage, ob „alkoholfreie Spirituosen“ pfandpflichtig sind, wird zurzeit heiß diskutiert. Kann die Einordnung einer alkoholfreien Alternative als „Getränkebasis“ oder „Getränkegrundstoff“ einen Ausweg aus der Pfandpflicht darstellen? Oder gibt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit, dieser Abgabepflicht zu entgehen – wie es bei alkoholfreiem Wein und Schaumwein der Fall ist?

Mit diesem Thema beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Christian Böhler in seinem aktuellen Gastbeitrag. Sein Fazit: Gerichte sehen „alkoholfreie Spirituosen“ vermehrt als pfandpflichtig an. Er schreibt: „Aus rechtlicher Sicht lassen sich Argumente für und gegen eine Pfandpflicht finden. Die Rechtsprechung scheint derzeit überwiegend von einer Pfandpflicht dieser Produkte auszugehen.“ Bei näherer Betrachtung dieser Urteile müsse man sich allerdings vor Augen führen, dass die von den Gerichten abgesetzte Begründung durchaus äußerst knapp, wenn überhaupt vorhanden, ausfiele.

THE DUKE: Verkaufsstopp, Rückrufaktionen, fast 70.000 € Schaden

Laut dem Experten sei es zunächst wichtig, dass sich jeder Hersteller, der ein solches Produkt im Sortiment hat, aktiv mit der Frage der Pfandpflicht befasse und einen Plan B und vielleicht auch einen Plan C entwickle, die im Notfall verfolgt werden könnten, wenn es zu einer Beanstandung käme. Wie eine solche Beanstandung bzw. eine solche Klage aussehen kann, erfährt die THE DUKE Destillerie aus Aschheim bei München aktuell. Es geht um die alkoholfreie Spirituosen-Alternative „Entgeistert“.

„Unsere kleine Destillerie ist in einen Rechtsstreit geraten, der fast surreal klingt: Weil wir eine alkoholfreie Spirituose verkaufen – ohne Pfand, wie es in der gesamten Branche üblich ist –, wurden wir verklagt. Von einem Verband mit engen Verbindungen zur Industrie“, erklärt THE DUKE-Gründer Maximilian von Pückler. Es geht dabei um die alte Glasflasche des Produkts, mittlerweile füllt THE DUKE das Produkt in die neue Keramikflasche ab.

Obwohl ein Gericht zunächst zugunsten der Destillerie entschied, habe sie am Ende doch verloren – mit dramatischen Folgen: „Verkaufsstopp, Rückrufaktionen, fast 70.000 € Schaden“.

Wie geht es weiter? THE DUKE startet am 15. Juli eine Crowdfunding-Kampagne auf Startnext – „nicht nur zur Rettung, sondern auch als Protest gegen eine Rechtsprechung, die kleine Betriebe beschädigt, statt sie zu schützen.“

Dr. Christian Böhler: „Letztes Wort noch nicht gesprochen“

Für den Experten Dr. Christian Böhler sei bezüglich dieser Thematik das letzte Wort sicherlich noch nicht gesprochen. Der Rechtsanwalt selbst begleitet verschiedene Mandanten in genau dieser Fragestellung und vertritt diese auch vor Gericht. Derzeit begleitet die Sozietät des Autors einen Mandanten in einem Verfahren vor der Zentralen Stelle Verpackungsregister, welche sich nun auch mit der Frage befassen muss, ob alkoholfreie Spirituosenalternativen als Getränk oder Getränkegrundstoff einzustufen sind, und ob sie etwaigen Ausnahmevorschriften nach dem Verpackungsgesetz unterliegen.

„Sobald hier Neuigkeiten zu vermelden sind, wird es ein weiteres Update geben“, sagt er mit Blick auf die weitere Entwicklung beim Thema Pfandpflicht für alkoholfreie Spirituosen-Alternativen.

Bildquelle: THE DUKE Destillerie

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