Paulaner Spezi Zero
Rechtsstreit

Millionenstreit um „Spezi“: Paulaner und Riegele vor Gericht

Der Begriff „Spezi“ hat sich landläufig als Bezeichnung für Cola-Orangenlimonaden-Mischgetränke etabliert. Doch nicht jedes Mixgetränk darf so genannt werden, denn das Augsburger Brauhaus Riegele hat sich den Namen „Spezi“ im Jahr 1956 bereits als Warenzeichen eintragen lassen. Die Paulaner Brauerei Gruppe vertreibt ihre eigene „Paulaner Spezi“, will dafür aber keine Lizenzgebühren bezahlen und beruft sich auf eine Vereinbarung aus den 1970er Jahren. Jetzt ist diese Klage vor dem Landgericht München I gelandet.

„Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat“, wird Sebastian Priller-Riegele, der die Brauerei mit seinem Vater leitet, zitiert. 1956 ließ Riegele das Warenzeichen „Spezi“ eintragen noch bevor das erste Produkt 1965 auf den Markt kam. 1977 wurde der Spezi-Markengetränkeverband gegründet, um die Produktion mit anderen Brauereien in Lizenz auszubauen.

© Spezi Markenzentrale GmbH

Im aktuellen Gerichtsstreit geht es speziell um eine Vereinbarung aus dem Jahr 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG, die von beiden Seiten unterschiedlich gewertet wird: Für Riegele sei es ein Lizenzvertrag, den man jetzt gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag. Laut Paulaner hingegen habe man 1974 nur vereinbart, dass beide Spezi-Getränke voneinander abgegrenzt nebeneinander existieren dürften. Es sei dabei nie um einen Lizenzvertrag gegangen. Die Großbrauerei will das nun vor Gericht klären lassen.

Sollte Riegele Recht bekommen und es müsste ein neuer Lizenzvertrag abgeschlossen werden, rechne man mit 5 Mio. Euro Lizenzgebühr jährlich, so Paulaner. Zunächst wolle man sich aber möglichst außergerichtlich einigen. Kommt es zu keiner Einigung, dürfte ein Urteil im August fallen.

Quelle Titelbild: Lizenz: Spezi WZ 705093, © Paulaner

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