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BV GFGH: Kabinettsbeschluss zum Fracking öffnet Büchse der Pandora

Der Bundesverband GFGH erneuert den Appell an die verantwortlichen Politiker, den Kabinettsbeschluss zum Fracking in der vorliegenden Form nicht Gesetz werden zu lassen. Danach soll Gas-Fracking unter strengen Auflagen sogar in einer Tiefe unter 3000 Metern zu Probezwecken erlaubt werden. Eine spätere großflächige Förderung sei nicht ausgeschlossen. „Damit öffnet die Bundesregierung eine Büchse der Pandora”, mahnt Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes GFGH, der im Jahr 2014 dem „Bündnis zum Schutz von Wasser“ beitrat. Denn was passiere, wenn Erprobungsbohrungen fündig würden?

Der vorliegende Gesetzentwurf garantiere keinen umfassend wirksamen Schutz der Wasservorkommen für Lebensmittel, die täglich konsumiert werden. Sollte kein generelles Verbot von Fracking durchsetzbar sein, müssten zumindest die Türen für Ausnahmen, wie länderspezifische Entscheidungen über Einzugsgebiete, geschlossen werden, fordert der Bundesverband GFGH. Bei aller Befürwortung föderaler Strukturen sei bei einem so wichtigen , die ganze Gesellschaft angehenden Thema, eine bundeseinheitliche Regelung zielführender, um keinen Länder-Flickenteppich entstehen zu lassen.

Das „Bündnis zum Schutz von Wasser“, das 2013 von deutschen Wasserversorgern und Getränkeherstellern gegründet worden war und unter anderem auch von der Gewerkschaft NGG unterstützt wird, kündigte an, weiterhin auf einen effektiven Schutz dieser Wasservorkommen zu drängen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Wasservorkommen für Lebensmittel, die teilweise seit Jahrzehnten von ortsansässigen Betrieben in der Ernährungswirtschaft genutzt werden, Fracking-Risiken ausgesetzt werden“, so das Bündnis. Es widerspreche jeglicher Verbraucherwartung, wenn die Bundesregierung die Wasservorkommen für die Herstellung der beliebtesten und am häufigsten konsumierten Getränke beim Schutz vor Fracking nicht bereits auf gesetzlicher Ebene effektiv schütze.

Eine Farce sei das im Gesetzentwurf vorgesehene Gremium aus Vertretern wissenschaftlich-technischer Organisationen, das zukünftig über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Erdgasgewinnung durch Fracking entscheiden solle. Drei der sechs vorgesehenen Organisationen hatten sich in den letzten Jahren stets für die Fracking-Technologie ausgesprochen und dazu im Jahr 2013 sogar eine gemeinsame Erklärung abgegeben.

Mehr als enttäuschend sei die Tatsache, dass auch im jetzigen Entwurf der Schutz von Trinkwasser und staatlich anerkannten Heilquellen nur halbherzig angegangen werde. Anstatt die kompletten Einzugsgebiete vor Fracking-Maßnahmen und der Verpressung von Rücklaufwasser und Abwasser (Flowback) zu schützen, würden bundesweite Verbote abermals nur auf die – meist kleineren – Schutzgebiete beschränkt. Weitere Gebiete könnten die Länder dann ausschließen. Es sei jedoch zu fragen, wie dezentrale Regelungen in jenen Bundesländern aussähen, in denen der Druck auf Fracking-Maßnahmen zunehme.

Mit Verweis auf seine „Gelsenkirchener Erklärung“ aus dem Herbst 2013 wird das Bündnis weiterhin energisch dafür eintreten, nicht nur Flächen in Trinkwasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten von Fracking und Flowback-Verpressung frei zu halten, sondern auch deren Einzugsgebiete. Gleiches gilt für die Einzugsgebiete von natürlichen Mineralquellen und Brunnen zur Trinkwasserversorgung für Bier, alkoholfreie Getränke und die Herstellung weiterer Lebensmittel.

Quelle: Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. | bv-gfgh.de

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