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Rockstar Energy Drink verliert Markenrechte in Spanien

Am 31. Januar 2018, nach zehn Jahren Prozessführung, verkündete der oberste Spanische Gerichtshof ein für den multinationalen Energy-Drink-Hersteller Rockstar Inc. und dessen Vertriebspartner PepsiCo hartes Urteil. Rockstar Inc. habe sich über insgesamt zehn Jahre der Markenverletzung strafbar gemacht.

Die Marke Rockstar wurde 1999 von dem deutschstämmigen und in Gran Canaria lebenden Roger Jean Herrmann angemeldet. Ursprünglich als nettes Gimmick für seine bekannte Bar „Rock Cafe“ in Las Palmas de Gran Canaria gedacht, ließ Roger Jean Herrmann verschiedene Biere und einen Energy Drink unter dem Namen Rockstar herstellen und bot diese Produkte dort an.

Im Jahr 2009 wurde Roger Jean Herrmann von der amerikanischen Firma RockStar Inc. angeklagt, die ihre Markenrechte verletzt sah. Problematisch dabei nur: RockStar Inc. hatte seine Marke erst 2001 in den USA angemeldet und sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht, auf dem europäischen Markt zu prüfen, ob diese Marke dort noch nicht angemeldet ist. Die Strategie von RockStar Inc. war zu behaupten, dass Roger Jean Herrmann die Marke über einen Zeitraum von fünf Jahren nicht genutzt hätte und somit die Markenrechte nicht mehr gelten würden.

In erster Instanz wurde RockStar Inc. vom spanischen Handelsgericht teilweise recht gegeben. Produkte, die von Roger Jean Herrmann nicht entwickelt oder vertrieben wurden, durfte Rockstar auf den Markt bringen – also alles, was nicht Bier oder Energy Drink war. Die Rechte für diese Produkte blieben weiterhin bei Town Music SL, der Firma, unter welcher Roger Jean Herrmann die Marke Rockstar im spanischen Patent- und Markenamt registrieren und eintragen lassen hatte.

Das erste Urteil wurde 2015 vom Provinzgericht in Las Palmas ratifiziert, da nachgewiesen werden konnte, dass Town Music SL weiterhin sowohl seinen Energy Drink als auch seine Biermarke in dem fraglichen Zeitraum vertrieben hat. RockStar Inc. hatte eigens Privatdetektive beauftragt, um nachzuweisen, dass die Marke Rockstar über fünf Jahre nicht geführt wurde. Der verfasste Bericht erwies sich als nicht stichhaltig. Roger Jean Herrmann zufolge seit der amerikanische Konzern mit seinem Vertriebspartner PepsiCo von Anfang an arrogant, bösgläubig und siegessicher aufgetreten.

Dennoch wurden am 31. Januar 2018 in letzter Instanz durch die Zivilkammer des obersten Gerichtshofes die Kassationsbeschwerde und die außerordentlichen Berufungen, welche von Rockstar Inc. gegen das Urteil von Las Palmas vom 26. Juni 2015 eingereicht wurden, zurückgewiesen.

Der weltweit drittgrößte Hersteller von Energy Drinks muss somit eingestehen, dass der Name „Rockstar“ einer kleinen kanarischen Firma gehört und deren Markenrechte verletzt wurden. RockStar Inc. muss ab März 2018 sämtliche Energy-Produkte mit dem Namen Rockstar aus dem spanischen Einzelhandel nehmen – in den anderen europäischen Ländern darf Rockstar Inc. seine Produkte noch weiterhin unter diesem Namen vertreiben. Doch auch dagegen gehen Roger Jean Herrmann und Town Music SL bereits vor und haben die europaweite Löschung der Markenrechte für den Namen Rockstar gegenüber Rockstar Inc. beim europäischen Patentgericht beantragt.

Quelle: Town Music SL
Bildquelle:PepsiCo Deutschland GmbH

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