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Coca-Cola: Stellungnahme zur erneuten Klage der DUH

In der vergangenen Woche teilte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit, dass man gemeinsam mit dem Verband Privater Brauereien Deutschland e.V. am 6. Juli 2015 beim Landgericht Berlin eine Klage gegen Coca-Cola eingereicht hatte. Grund war die laut DUH „ordnungswidrige Kennzeichnung der Getränke in Einweg-Plastikflaschen“, weil „nicht deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle – wie in der Verpackungsverordnung vorgeschrieben – auf deren Pfandpflichtigkeit hingewiesen“ würde.

Coca-Cola Deutschland hat gegenüber about-drinks nun zu dieser Klage und zu der Kennzeichnung der Einwegpfandflaschen Stellung genommen:

„Unsere Einwegpfandflaschen und -dosen sind mit dem DPG-Logo gekennzeichnet (http://www.dpg-pfandsystem.de), so wie es auch auf der Seite des Bundesumweltministeriums und der DPG für Einwegpfandflaschen kommuniziert wird. Wir nutzen diese Kennzeichnung seit Einführung des gegenwärtigen Pfandsystems in 2006. Seither ist diese Kennzeichnung mehrfach überprüft und nie beanstandet worden.“

Quelle/Bildquelle: Coca-Cola Deutschland | coca-cola-deutschland.de | coca-cola.de

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