„Butterfly Pea“: Illusionist Distillery mit Stellungnahme zum Gerichtsverfahren
Anlässlich aktueller Medienberichte – darunter Beiträge aus der Süddeutschen Zeitung, dem Münchner Merkur (Print) sowie dem Donaukurier – nimmt die Illusionist Distillery Stellung zur Diskussion um die Verwendung des Pflanzenextrakts Clitoria ternatea („Butterfly Pea“):
Der Illusionist Dry Gin sowie alle farbverändernden Produkte für den EU-Markt enthalten seit Mai 2022 keinerlei Butterfly-Pea-Extrakt mehr. Die in der Berichterstattung thematisierten Rezepturen wurden bereits vor über drei Jahren vollständig eingestellt.
Rezepturen für den EU-Markt bereits im Mai 2022 proaktiv umgestellt
Bereits vor Erlass des Bescheids des Landratsamts München im Juni 2022 hatte die Destillerie den Pflanzenextrakt vollständig aus allen Rezepturen entfernt, die innerhalb der Europäischen Union vertrieben werden. Diese Entscheidung wurde proaktiv durch die Destillerie vorgenommen, vorsorglich und in enger Abstimmung mit lebensmittelrechtlichen Beratern, um langfristige Rechtssicherheit im EU-Markt zu gewährleisten. Dies bestätigte die vorsitzende Richterin des Verwaltungsgerichts München.
„Der Illusionist Dry Gin und alle anderen farbverändernden Produkte für Europa erfüllen seit Gründung unserer Destillerie im Jahr 2015 die europäischen Vorgaben und wurden seither regelmäßig erfolgreich kontrolliert“, erklärt Gründer Tim Steglich.
Wichtig: Außerhalb der EU ist Butterfly Pea weiterhin uneingeschränkt zugelassen
Während die rechtliche Bewertung innerhalb der Europäischen Union uneinheitlich ist, gilt:
- In allen anderen Weltmärkten, in denen wir tätig sind, ist der Einsatz von Butterfly-Pea-Extrakt in Spirituosen vollständig zulässig.
- Die entsprechenden Produkte werden dort regulär und gesetzeskonform vertrieben.
Damit betrifft die europäische Diskussion ausschließlich den EU-Markt, nicht aber internationale Partner oder Exportmärkte wie die USA, Australien, Asien oder Lateinamerika.
Gerichtsverfahren dient grundsätzlicher rechtlicher Klärung innerhalb der EU
Obwohl die Rezepturen für die EU bereits 2022 umgestellt wurden, verfolgt die Illusionist Distillery das Verfahren weiter, um eine grundsätzliche juristische Klärung der Frage herbeizuführen:
„Uns geht es in erster Linie um eine klare und rechtssichere Auslegung des EU-Lebensmittelrechts“, erklärt Prof. Dr. Andreas Meisterernst, Fachanwalt für Lebensmittel- und Wettbewerbsrecht, der die Illusionist Distillery im Verfahren vertritt. „Je nach Ausgang der aktuellen Entscheidung werden wir prüfen, welche weiteren rechtlichen Schritte und Instanzen notwendig sind, um diese Frage abschließend klären zu lassen.“ Die Auseinandersetzung betrifft somit ausschließlich eine frühere EU-Rezeptur und hat keinerlei Bezug zu den heute im Markt befindlichen Produkten.

Max Muggenthaler (l.) und Tim Steglich, die Gründer von The Illusionst
Aktuelle Produkte vollständig gesetzeskonform und unverändert verfügbar
Für den Handel und für Verbraucher in der Europäischen Union bedeutet das:
- Alle heute erhältlichen Spirituosen – einschließlich Illusionist Dry Gin und anderer farbverändernder Produkte – enthalten keinen Butterfly-Pea-Extrakt.
- Die Produkte entsprechen vollständig dem geltenden EU-Recht.
- Es gibt keinerlei Auswirkungen auf Qualität, Sicherheit oder Verfügbarkeit. Internationale Exportprodukte bleiben davon unberührt.
Über die Illusionist Distillery
Die Illusionist Distillery aus München ist bekannt für innovative Craft-Spirituosen, darunter farbverändernde Produkte wie den Illusionist Dry Gin. Seit 2015 entwickelt das Unternehmen Spirituosen mit Fokus auf Handwerk, sensorischer Präzision und moderner Aromenkultur – sowohl für den europäischen Markt als auch für internationale Exportländer. theillusionistdistillery.com
The Illusionist Distillery GmbH



















