Nichtraucher-Schutzgesetz: GFGH-Umfrage bestätigt dramatische Umsatzrückgänge in NRW-Kneipen

Die Ergebnisse einer Umfrage des Bundesverbandes GFGH bei seinen Verbandsmitgliedern in NRW zu den Auswirkungen des Nichtraucher-Schutzgesetzes zeigen dramatische Umsatzrückgänge bis über 30 Prozent in der Getränke-orientierten Gastronomie.

“Die 45 antwortenden Unternehmen repräsentieren rund 5.600 Gastronomieobjekte in Nordrhein-Westfalen, die von ihnen beliefert und betreut werden”, berichtete Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes, bei einem Treffen mit Landtagsabgeordneten in Düsseldorf, das Ende Januar gemeinsam stattfand mit den NRW-Chefs des Brauereiverbandes und des Dehoga.

98 Prozent aller Getränke-orientierten Gaststätten leiden seit Inkrafttreten des Nichtraucher-Schutzgesetzes am 1. Mai 2013 unter Umsatzrückgängen, fast sechs Prozent gaben bereits auf. 49 Prozent berichten von Rückgängen bis zu zehn Prozent und weitere 49 Prozent erlitten Einbußen bis 30 Prozent.

Restaurants kamen glimpflicher davon: 57 Prozent berichten über rückläufige Umsätze, wogegen 38 Prozent ihre Umsätze halten und fünf Prozent ihre Umsätze sogar steigern konnten. “Es kann jedoch nicht die Rede davon sein, dass das Gesetz in der Speise-orientierten Gastronomie zu einem Aufschwung führe”, korrigiert Guder eine verbreitete Annahme.

78 Prozent der antwortenden Getränkefachgroßhändler rechnen damit, dass in den nächsten zwölf Monaten weitere Getränke-orientierte Gastronomen ihre Betriebe aufgrund des Rauchverbots sogar werden aufgeben müssen. 27 Prozent schätzen mögliche Schließungen ein in der Speise-orientierten Gastronomie.

Beim Getränkefachgroßhandel führe die Entwicklung neben den zum Teil erheblich rückläufigen Umsätzen zu einer wachsenden Schieflage in der Kostenstruktur: “Selbstverständlich versorgen unsere Mitglieder die Kunden in der Gastronomie weiter mit derselben Frequenz. Bei jedem Stop kommen jedoch immer weniger Getränke in die Keller, sodass sich die Aufwands- und Ertragsrechnung problematischer darstellt”, erläutert Guder.

Bei dem Treffen mit den Landtagsabgeordneten wies Guder auch darauf hin, dass es in Hamburg und Hessen aufgrund der entsprechenden Nichtraucher-Ausnahmeregelungen keine derartigen negativen Entwicklungen gebe. Man darf also gespannt sein, was bis Mitte des Jahres beim angekündigten Evaluierungsverfahren herauskommt, das die Landesregierung versprochen hatte.

Quelle: Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. | bv-gfgh.de

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