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Urteil

Verstöße gegen die Mehrweg-Angebotspflicht: DUH gewinnt Klagen gegen Edeka & Co

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zur Durchsetzung der Mehrwegangebotspflicht von ihr erhobene Klagen unter anderem gegen Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Edeka, Yormas und Dunkin Donuts vor den Landgerichten Berlin, Deggendorf, Stuttgart und Nürnberg-Fürth gewonnen.

Die Unternehmen und Franchisehändler wurden durch die Urteile dazu verpflichtet, die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht umzusetzen. Für jeden Fall der weiteren Zuwiderhandlung kann das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft festlegen. Um weitere Klageverfahren zu vermeiden, fordert die DUH die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, die Mehrwegangebotspflicht endlich konsequent zu kontrollieren und Verstöße mit hohen Bußgeldern zu sanktionieren.

“Ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und den Lebensmitteleinzelhandel”

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Diese Urteile sind ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und den Lebensmitteleinzelhandel, die Mehrwegangebotspflicht endlich ernst zu nehmen. Das ist auch dringend nötig, denn pro Jahr fallen bundesweit 5,8 Milliarden Einwegbecher und 4,5 Milliarden Essensboxen als Abfall an. Es ist ein Armutszeugnis, dass Unternehmen wie Yormas oder Händler wie Edeka Fromm gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, sich an geltende Gesetze zu halten. Das ist auch das Ergebnis fehlender Kontrollen. Wenn nicht einmal die zuständigen Behörden die Mehrwegangebotspflicht ernst nehmen, werden es Unternehmen erst recht nicht tun. Wir fordern die Ordnungsämter in den Kommunen auf, jetzt alle Register zu ziehen, damit die zahlreichen Verstöße aufgedeckt und sanktioniert werden. So lange das nicht passiert, werden wir weiterhin Testbesuche durchführen und rechtlich gegen Verstöße vorgehen. Jedes große Gastronomieunternehmen muss damit rechnen, von uns kontrolliert zu werden.“

Seit Januar 2023 sind größere Gastronomieunternehmen nach dem Verpackungsgesetz dazu verpflichtet verzehrfertige Getränke und Speisen, sofern sie diese in Einwegbechern und –essensboxen aus Kunststoff verkaufen, auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Bei Testbesuchen hatte die DUH jedoch das Fehlen von Mehrwegbechern oder -essensboxen festgestellt. Da die betroffenen Unternehmen keine Unterlassungserklärungen, zum Ausschluss zukünftiger kerngleicher Verstöße abgaben, reichte die DUH Klagen ein.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Titelbild: ©iStockphoto | agrobacter

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