Giesinger Bräu Steffen Marx
Gerichtsverhandlung

Giesinger Bräu gegen Allianz: Giesinger Bräu plant Gang bis zur höchsten Instanz 

Am kommenden Dienstag, dem 07. September findet am Landgericht München I der Nachholtermin der ersten Verhandlung zwischen Giesinger Bräu Gastronomie GmbH und Allianz Versicherungs-AG statt (AZ: 25 O 9560/20). Die Verhandlung – ursprünglich geplant am 11. Mai 2021 und dann vom Gericht verschoben – ist öffentlich und für Pressevertreter und Interessierte damit zugänglich. Die Gaststätten-GmbH klagt gegen den Versicherungskonzern wegen fehlender Zahlung im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung während des ersten Lockdowns im März 2020. Dabei geht es um einen Umsatzausfall von 8.500 Euro pro Tag, insgesamt also um mehr als 250.000 Euro.

„Wir haben uns entschlossen diesen Weg zu gehen, denn genau für solche Fälle wie eine behördlich anerkannte Schließung durch eine Pandemie oder ähnliches haben wir eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Viele unserer Kollegen haben das Angebot der Versicherungen über 15 Prozent der Schadensersatzsumme im vergangenen Jahr angenommen. Wir haben das nicht akzeptiert, wir fordern 100 Prozent der Schadenssumme. Wir möchten mit dieser Klage, die wir – falls nötig – bis zur höchsten Instanz durchfechten werden, auch ein Zeichen setzen für die vielen kleinen Gastronomen. Diese haben sich im wahrsten Sinne abspeisen haben lassen müssen aufgrund ihrer Notsituation im vergangen Jahr“, erklärt Steffen Marx, Gründer und Geschäftsführer vom Giesinger Bräu.

Giesinger Bräu möchte ein Zeichen setzen und plant den Gang bis zur höchsten Instanz

Sollte die Klage am kommenden Dienstag, dem 07.09., abgewiesen werden, wäre der nächste Schritt die Revision am Oberlandesgericht (OLG) und anschließend stünde der Gang nach Karlsruhe an den Bundesgerichtshof (BGH) an. „Wir streben keinen Vergleich an, wir fordern die gesamte Summe als Schadensersatz, weil wir der Überzeugung sind, dass wir eine grundsätzliche Frage klären müssen: Wie kann es rechtens sein, dass Versicherungsverträge nicht eingehalten werden müssen“, so Marx weiter. Die Versicherung hat im Übrigen den aktuellen Vertrag mit dem Giesinger Bräu gekündigt und in den neuen Versicherungsbedingungen sind Pandemien wie beispielsweise Covid-19 / Sars-Cov-2 ausgeschlossen.

Termin für die Verhandlung 
Dienstag, 07.09.2021, 15.00 Uhr,
Sitzungssaal 212, 2. Stock, Prielmayerstraße 7

Quelle/Bildquelle: Giesinger Bräu

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