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Fixkostenerstattung für überschüssiges Fassbier

Brauerei-Gipfel: Bund geht auf Forderung des bayerischen Wirtschaftsministers ein

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, Brauern und Winzern im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine Warenwertabschreibung von 100 Prozent auf verderbliche Ware zu gewähren. Damit können die bayerischen Brauer das überschüssige Fassbier für die im Lockdown geschlossene Gastronomie als Fixkosten bei der Bundeshilfe geltend machen.

Aiwanger: “Ich freue mich für die Brauereien, dass der Bundesfinanzminister meiner Forderung nun nachgekommen ist. Diese wichtige Branche braucht das Geld, um zu überleben und den Neustart nach dem Lockdown vorzubereiten.”

Der bayerische Wirtschaftsminister hatte am Donnerstag in München zu einem bayerischen Brauerei-Gipfel geladen. Brauereien aus allen Bezirken im Freistaat schilderten dem Minister ihre wirtschaftliche Lage und bedankten sich bei Aiwanger, dass er sich für ihre Interessen einsetzt.

“Es ist ein wichtiger Erfolg unserer Politik, dass die Stimmen der bayerischen Brauer in Berlin gehört wurden und sie nun eine Erstattung für ihr überschüssiges Fassbier erhalten. Doch nun braucht die Branche auch eine Perspektive, um wieder eigenes Geld zu verdienen. Das heißt: Bund und Länder müssen in der kommenden Woche die Öffnung der Gastronomie spätestens an Ostern, zumindest in den Außenbereichen, beschließen. Die Hygienekonzepte sind gut, Selbst- und Schnelltests sind möglich. Die bayerischen Biergärten wären in der Pandemie sicherer als private Treffen ohne Einhaltung der Hygieneregeln”, erklärte Hubert Aiwanger.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Titelbild: ©iStockphoto | agrobacter

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