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Jubiläum

40 Jahre Kölsch-Konvention: Wie ein Bier zum geschützten Kölsch wurde

Kölsch ist mehr als ein Bierstil. Es ist Teil der Stadtidentität, Ausdruck von Braukunst und gelebter Tradition. Mit der feierlichen Unterzeichnung der Kölsch-Konvention am 6. März 1986 wurde diese besondere Stellung gefestigt. Vier Jahrzehnte später gilt sie als Meilenstein der deutschen Biergeschichte und als Fundament für den EU-weiten Schutz des Kölsch.

Vom Nachkriegsboom zur rechtlichen Klarheit

Nach dem Zweiten Weltkrieg stieg die Beliebtheit von Kölsch stark an. Zunehmend begannen auch Brauereien außerhalb Kölns, ihre Biere als Kölsch zu bezeichnen. Damit gerieten Ruf, Herkunft und Einzigartigkeit des Originals unter Druck.

Kölsch Konvention 2026

Die Kölsch-Brauereien feierten das Jubiläum im Anno 1858 in der Malzmühle. Anwesend war der Vorstand des Kölner Brauerei-Verbands mit Heinrich Philipp Becker (geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Gaffel, 3.v.l.), Melanie Schwartz (geschäftsführende Gesellschafterin der Brauerei zur Malzmühle, 4.v.l.) sowie Alexander Rolff (Gesellschafter von Cölner Hofbräu Früh, 5.v.l.). (Bild: Kölner Brauerei-Verband e.V.)

Die Kölner Brauer reagierten frühzeitig. Im Jahr 1961 unterzeichneten sie eine privatrechtliche Vereinbarung. Darin verpflichteten sie sich gegenseitig, die Bezeichnung Kölsch für ein obergäriges Bier nach speziellem Brauverfahren zu verwenden, das nur in Köln und unter bestimmten Bedingungen im Umland hergestellt durfte.

In einem Urteil von 1970 stärkte der Bundesgerichtshof bezugnehmend auf den Vertrag von 1961 die Auffassung, dass mit Kölsch eine regionale Herkunft verbunden ist. Da dieser Kölsch-Vertrag bereits alle wesentlichen Merkmale der späteren Konvention enthielt, wird er oft als die „erste Kölsch-Konvention“ bezeichnet.

Das Urteil des Landgerichts Köln von 1977 markierte einen entscheidenden Wendepunkt: Kölsch ist seitdem eine rechtsgültige Gattungsbezeichnung mit geografischem Bezug. 1985 wurde die Kölsch-Konvention vom Bundeskartellamt anerkannt. Am 6. März 1986 unterzeichneten die Vorstände der damals 24 Kölsch-Brauereien im Hotel Excelsior Ernst die endgültige Fassung.

Die Kölsch-Konvention definiert präzise, wie ein Kölsch beschaffen sein muss: Kölsch, das ausschließlich in der 0,2-Stange, dem typischen Kölschglas, serviert wird, ist ein obergäriges, helles, hochvergorenes, hopfenbetontes, klares (blankes) Vollbier. Es wird nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut und darf nur in den Brauereien Kölns hergestellt werden. Davon ausgenommen sind Brauereien außerhalb Kölns, die die Kölsch-Konvention unterschrieben haben. Diese Vorgaben sind für alle Kölsch-Brauereien verbindlich.

Europäischer Schutz

Die Konvention bildete die Grundlage für einen weiteren historischen Schritt: 1997 wurde Kölsch von der Europäischen Union als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) anerkannt.

Seitdem steht Kölsch europaweit unter Herkunftsschutz. Das stärkt die Position der Kölner Brauereien und sichert langfristig Qualität, Tradition und Transparenz.

Ein starkes Zeichen für Köln

Die Kölsch-Konvention war und ist ein Bekenntnis zur gemeinsamen Verantwortung der Brauereien für ihr Produkt, ihre Stadt und die Region. Sie verbindet Wettbewerb mit klaren Regeln.

Vierzig Jahre nach der Unterzeichnung zeigt sich: Die Entscheidung von 1986 war wegweisend. Kölsch bleibt damit das, was es immer war: ein obergäriges, helles, hopfenbetontes Vollbier und vor allem ein echtes Stück Köln.

Weitere Informationen unter www.koelschverbindet.de.

Quelle: Kölner Brauerei-Verband e.V.
Titelbild: © iStockphoto | pxel66

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