OeTTINGER GETRÄNKE: Sozialplan für Standort Braunschweig steht
Wie OeTTINGER GETRÄNKE am 22. Dezember mitteilt, haben sich Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite von OeTTINGER GETRÄNKE am Wochenende auf einen Interessenausgleich für den Standort Braunschweig geeinigt.
Dominika Steinberg, Verhandlungsführerin von OeTTINGER GETRÄNKE, erläutert: „Für die rund 140 von der Produktionsverlagerung betroffenen Mitarbeiter der OeTTINGER Brauerei GmbH und der TSL Transport Service Logistik GmbH wird ab Januar ein Sozialplan greifen. Er umfasst sowohl den Wechsel in eine Transfergesellschaft als auch Ausgleichszahlungen.“
OeTTINGER GETRÄNKE hatte im Juli bekannt gegeben, die Produktion von Braunschweig an die Standorte Oettingen und Mönchengladbach zu verlagern. Teile der Logistik sowie die Materialwirtschaft mit rund zehn Mitarbeitern bleiben in Braunschweig bestehen. Die Produktionsverlagerung ist in großen Teilen bereits erfolgt und wird Anfang des neuen Jahres abgeschlossen sein.
Gewerkschaft NGG bezieht Stellung
Die Gewerkschaft NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) äußert sich kritisch zu dem Vorgehen. Es heißt in der Mitteilung vom 22. Dezember: Der nächste Schritt zur Abwicklung der Oettinger Brauerei und der Logistikschwester TSL in Braunschweig wurde eingeleitet. Anfang dieser Woche hat der Arbeitgeber in Oettingen begonnen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Kündigung zuzusenden. Die Verhandlungen über einen Sozialplan wurden am 19.12.2025 per Einigungsstelle beendet. Betriebsrat und Geschäftsführung konnten sich auf Konditionen zur Abwicklung der Schließung einigen. Mit den Kündigungen geht daher ein Angebot auf eine soziale Abfederung einher.
„Kündigungsschreiben pünktlich zum Weihnachtsfest, ein kaltherzigeres Ende für einen Traditionsbetrieb und die damit verwurzelten Kolleg*innen ist kaum denkbar, das ist eine Schande. Statt des viel beschworenen Familiensinns zeigt sich hier das harte Profit-Gesicht des Unternehmens: In der betriebswirtschaftlichen Logik gibt es keine besinnlichen Zeiten“, sagt Alexander Nimptsch, zuständiger Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft NGG in Braunschweig.
Die Gewerkschaft NGG berät nun im nächsten Schritt ihre Mitglieder bei Oettinger und TSL zu den Regelungen aus dem Sozialplan und stellt, falls nötig, den gewerkschaftlichen Rechtsschutz individuell für Klageverfahren gegen die Kündigungen zur Verfügung. Klagen sind nun innerhalb von drei Wochen möglich.
Quelle: OeTTINGER GETRÄNKE / Gewerkschaft NGG
Bildquelle: OeTTINGER GETRÄNKE



















