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Missbrauchsverfahren

Bundeskartellamt ermittelt gegen Coca-Cola

Das Bundeskartellamt hat heute ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (CCEP GmbH) eingeleitet. Die CCEP übernimmt im Auftrag von The Coca-Cola Company (Coca-Cola) die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken von Coca-Cola.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es bestehen Anhaltspunkte dafür, das Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Getränkehersteller in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindert.“

Die Untersuchung des Bundeskartellamtes wird sich darauf konzentrieren, ob Coca-Cola auf dem Markt für Cola-Getränke oder allgemeiner für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (Softdrinks) eine marktbeherrschende Stellung innehat. Es besteht der Verdacht, dass Coca-Cola diese Stellung missbraucht haben könnte, indem das Unternehmen den Lebensmitteleinzelhandel durch Rabattgestaltung dazu bewegt, die gesamte Produktpalette von Coca-Cola – darunter Marken wie Fanta, Sprite, Mezzo Mix, VIO, fuzetea und Powerade – bevorzugt im Regal zu platzieren und zu bewerben. Eine solche Praxis könnte andere Getränkehersteller in benachbarten Märkten benachteiligen.

Das Bundeskartellamt hat zur weiteren Aufklärung Auskunftsbeschlüsse bei verschiedenen Unternehmen der Getränkeindustrie und im Lebensmitteleinzelhandel sowie bei Coca-Cola selbst eingeholt. Coca-Cola hat die Möglichkeit, zu allen Vorwürfen umfassend Stellung zu nehmen.

Quelle: Bundeskartellamt
Titelbild: ©iStockphoto | Lemon_tm

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