Bayerischer Landtag untersagt kommunale Einweg-Verpackungssteuern
Der Bayerische Landtag hat einem Gesetzesentwurf der Staatsregierung zugestimmt, der es Städten und Gemeinden im Freistaat ab dem 1. Januar 2026 untersagt, eigene Einweg-Verpackungssteuern zu erheben. Damit nutzt Bayern die landesrechtliche Möglichkeit, die Einführung solcher kommunalen Abgaben zu reglementieren.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2025, das kommunale Verpackungssteuern grundsätzlich für zulässig erklärt hatte. In Bayern – ebenso wie in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen – ist jedoch eine ausdrückliche Genehmigung durch das jeweilige Bundesland erforderlich.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte die Entscheidung deutlich. Laut DUH hätten mehrere bayerische Städte – darunter neun, die sich an einer Umfrage im Februar 2025 beteiligten – Interesse an einer eigenen Verpackungssteuer geäußert. Die Umweltorganisation verweist dabei auf positive Beispiele aus anderen Bundesländern, etwa Tübingen und Konstanz, wo die Einführung solcher Steuern zu einer Reduktion von Einweg-Müll und einer Zunahme von Mehrweg-Angeboten geführt habe.
Die DUH kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen, um betroffenen Kommunen dennoch die Möglichkeit zur Einführung einer Verpackungssteuer zu ermöglichen.
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