Zuckergetränkesteuer: Kanzleramt stoppt Gesetzentwurf vorerst
Neue Entwicklung bei der geplanten Zuckergetränkesteuer: Das Bundeskanzleramt hat den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums in seiner derzeitigen Form offenbar vorerst gestoppt. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Demnach sei der Vorschlag „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“. Die geplante Zuckergetränkesteuer ist damit allerdings nicht grundsätzlich vom Tisch.
Erst am Mittwoch war der konkrete Entwurf des Bundesfinanzministeriums für eine Zuckergetränkesteuer bekannt geworden. Nun stößt die konkrete Ausgestaltung offenbar innerhalb der Bundesregierung auf Widerstand.
Wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, hat das Bundeskanzleramt den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in seiner derzeitigen Form vorerst gestoppt.
Demnach sei für die Einführung einer Zuckersteuer der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit die vereinbarte Grundlage. Der nun vorgelegte Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium weiche davon ab und sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“.
Zuckergetränkesteuer damit nicht grundsätzlich vom Tisch
Der vorläufige Stopp des Gesetzentwurfs bedeutet nach aktuellem Stand nicht, dass die geplante Zuckergetränkesteuer insgesamt aufgegeben wird. Die Koalition hatte sich grundsätzlich auf die Einführung einer Steuer auf gezuckerte Getränke verständigt. Offen ist nun insbesondere deren konkrete Ausgestaltung.
Der bekannt gewordene Entwurf des Bundesfinanzministeriums sah eine nach dem Zuckergehalt gestaffelte Verbrauchsteuer vor. Ab einem Gesamtzuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter sollten 0,26 Euro pro Liter fällig werden, ab sieben Gramm 0,32 Euro und ab zehn Gramm 0,38 Euro pro Liter.
Als Starttermin war der 1. Juli 2027 vorgesehen. Nach dem Referentenentwurf rechnete der Bund für das Jahr 2028 mit Einnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro.
Getränkeverbände hatten Entwurf kritisiert
Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Entwurfs hatten Verbände der Getränkeindustrie deutliche Kritik an den Plänen geäußert (wir berichteten). Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) und der Verband Private Brauereien Deutschland warnten unter anderem vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlicher Bürokratie und einer aus ihrer Sicht zu kurzen Vorbereitungszeit bis zum geplanten Start im Juli 2027.
Der VdF kritisierte zudem, dass die betroffenen Wirtschaftskreise bislang nicht in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen worden seien. Der Verband forderte ein transparentes Verfahren, eine belastbare Folgenabschätzung und eine umfassende Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft.
Private Brauereien Deutschland verwies unter anderem auf den Aufwand für die Einrichtung des vorgesehenen Besteuerungsverfahrens. Notwendige IT-Strukturen müssten sowohl in den Unternehmen als auch bei der für die Erhebung zuständigen Zollverwaltung geschaffen werden.
Wie die Zuckergetränkesteuer nun konkret ausgestaltet werden soll, ist zunächst offen. Nach dem aktuellen Stand ist der jetzt bekannt gewordene Entwurf des Bundesfinanzministeriums in seiner vorliegenden Form innerhalb der Bundesregierung nicht mehrheitsfähig.
Titelbild: KI-generiert



















