Zuckergetränkesteuer: Getränkeverbände kritisieren Pläne für neue Verbrauchsteuer
Der bekannt gewordene Entwurf für eine Zuckergetränkesteuer stößt in der Getränkeindustrie auf deutliche Kritik. Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) und der Verband Private Brauereien Deutschland warnen vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlicher Bürokratie und einer zu kurzen Vorbereitungszeit. Nach dem Entwurf soll die neue Verbrauchsteuer zum 1. Juli 2027 eingeführt werden.
Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, eine Vielzahl zuckerhaltiger Getränke künftig abhängig von ihrem jeweiligen Zuckergehalt mit einer neuen Verbrauchsteuer zu belegen. Nach Angaben von Private Brauereien Deutschland sind Steuersätze von bis zu 0,38 Euro je Liter vorgesehen.
Sowohl der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) als auch Private Brauereien Deutschland lehnen die Pläne in ihrer derzeitigen Form ab. Im Mittelpunkt der Kritik stehen mögliche Belastungen für Verbraucher und Unternehmen sowie der administrative Aufwand, der mit der Einführung der neuen Verbrauchsteuer verbunden wäre.
VdF: Verbraucher würden „die Zeche zahlen“
Der VdF bezeichnet die geplante Zuckergetränkesteuer als „Etikettenschwindel auf Kosten der Verbraucher“. Als Verbrauchsteuer werde sie vor allem die Konsumenten belasten, argumentiert der Verband. Zudem kritisiert der VdF die Begründung des Vorhabens.
„Hier wird eine neue Belastung für Verbraucher geschaffen, während Gesundheit nur als Feigenblatt dient. Denn die Politik bleibt die Erklärung schuldig, warum die erwarteten Einnahmen dauerhaft auf hohem Niveau bleiben sollen“, erklärt VdF-Präsident Heinrich Prinz Reuss.
Der Verband verweist dabei auf die Gesetzesbegründung des bekannt gewordenen Entwurfs. Darin werde als Zweck der Zuckergetränkesteuer die „Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs des Bundes und damit der Stärkung der Einnahmenbasis des Bundeshaushalts“ genannt.
Private Brauereien warnen vor steigenden Verbraucherpreisen
Auch Private Brauereien Deutschland lehnt das Vorhaben ab. Betroffen wären nach Angaben des Verbandes insbesondere Brauereien, die neben Bier auch alkoholfreie Erfrischungs- oder Mischgetränke herstellen, die nach dem vorliegenden Entwurf künftig der Zuckergetränkesteuer unterliegen sollen.
Geschäftsführer Roland Demleitner kritisiert insbesondere die Höhe der vorgesehenen Steuersätze. Diese sollen laut Verband in der Spitze 0,38 Euro je Liter betragen. Zudem verweist Demleitner darauf, dass auf die Zuckergetränkesteuer als Bestandteil des Preises auch Umsatzsteuer anfalle.
„Die Bundesregierung wird mit der geplanten Zuckergetränkesteuer folglich die Inflation und die Verbraucherpreise in Deutschland weiter anheizen“, so Demleitner. Der Verband sieht in dem Vorhaben zudem eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung für die mittelständische Brauwirtschaft.
Verbände kritisieren kurze Umsetzungsfrist
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt beider Verbände ist der vorgesehene Starttermin am 1. Juli 2027. Die Einführung einer neuen Verbrauchsteuer erfordere umfangreiche Vorbereitungen in den Unternehmen.
Der VdF nennt unter anderem den Aufbau der notwendigen Bürokratie, IT-Programmierungen, Rezepturanpassungen sowie Änderungen bei Produktionsprozessen, Lieferketten, Kennzeichnung und Verträgen. Hinzu kämen die Einrichtung von Steuerlagern und neue Meldepflichten. Die vorgesehene Frist werde diesen Anforderungen aus Sicht des Verbandes nicht gerecht.
Auch Private Brauereien Deutschland hält den vorgesehenen Termin für nicht umsetzbar. Für das geplante Besteuerungsverfahren müssten entsprechende IT-Strukturen sowohl bei den Betrieben als auch bei der für die Erhebung zuständigen Zollverwaltung geschaffen werden. Gerade für kleinere Brauereien befürchtet der Verband neue und unverhältnismäßige Bürokratiekosten.
VdF fordert Beteiligung der betroffenen Unternehmen
Zusätzlich kritisiert der VdF das bisherige Verfahren. Nach Angaben des Verbandes seien die betroffenen Wirtschaftskreise bislang nicht in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen worden. Angesichts der möglichen Auswirkungen auf Rezepturen, Produktion, Lieferketten, Kennzeichnung und steuerliche Prozesse sei eine frühzeitige Beteiligung der Unternehmen notwendig.
Der VdF fordert deshalb ein transparentes Gesetzgebungsverfahren, eine belastbare Folgenabschätzung und eine umfassende Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft, bevor über die Einführung und konkrete Ausgestaltung einer Zuckersteuer entschieden werde.
⚠️ UPDATE: Kanzleramt stoppt Gesetzentwurf vorerst
1. Oktober 2026: Nach Veröffentlichung dieses Beitrags ist bekannt geworden, dass das Bundeskanzleramt den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Zuckergetränkesteuer in seiner derzeitigen Form vorerst gestoppt hat. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Demnach sei der Entwurf „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“.
Die Einführung einer Zuckergetränkesteuer ist damit nach dem derzeitigen Stand jedoch nicht grundsätzlich vom Tisch. Nach Angaben aus Regierungskreisen soll weiterhin der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit die vereinbarte Grundlage bilden. Der jetzt bekannt gewordene Entwurf des Bundesfinanzministeriums weiche davon ab (alle Details dazu).
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