GKV-Reform: Expertenkommission empfiehlt Abgabe auf zuckerhaltige Getränke
Im Rahmen der nach eigener Einschätzung bislang umfassendsten Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung hat eine Expertenkommission am 30. März ihren ersten Bericht vorgelegt — und zuckerhaltige Erfrischungsgetränke geraten dabei direkt ins Visier.
Der Hintergrund: Milliardenlücke in der GKV
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit übergab ihren ersten Bericht fristgerecht am 30. März 2026. Er enthält kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2027. Der Handlungsdruck ist erheblich: Die Kommission beziffert die bestehende Finanzlücke der GKV auf über 15 Milliarden Euro im Jahr 2027, die sukzessive auf über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 ansteigen könnte.
Auf dieser Grundlage formuliert die Kommission in ihrem 483-seitigen Bericht insgesamt 66 Empfehlungen. Geleitet wird sie von drei gleichberechtigten Vorsitzenden: Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld), Prof. Dr. Leonie Sundmacher (TU München) und Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach (Goethe-Universität Frankfurt). Würden alle Vorschläge umgesetzt, ergäbe sich für 2027 ein Einsparpotenzial von bis zu 42 Milliarden Euro.
Das Steuermodell für Softdrinks im Detail
Eine dieser 66 Empfehlungen betrifft direkt die Getränkeindustrie: Die Kommission schlägt eine Zuckersteuer auf Limonaden und Colas mit gestaffelten Aufschlägen vor — 26 Cent pro Liter bei einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter und 32 Cent bei 8 Gramm und mehr. Produkte unterhalb der 5-Gramm-Schwelle blieben steuerfrei. Das Ziel ist doppelt: Einnahmen für die GKV generieren und Hersteller zu Rezepturreformen animieren.
Die Kommission rechnet anfangs mit Zusatzeinnahmen von rund 100 Millionen Euro, die bei ausbleibender Rezepturreform auf bis zu 500 Millionen Euro jährlich steigen könnten. Das ist das klassische Dilemma solcher Lenkungssteuern: Je erfolgreicher die Hersteller reformulieren, desto geringer die fiskalischen Einnahmen.
Ein kleiner Baustein im großen Paket
Im Gesamtrahmen des Reformpakets ist die Softdrinksteuer finanziell ein überschaubarer Posten. Zu den schwergewichtigeren Vorschlägen zählen etwa die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sowie die Anhebung der Zuzahlung für Medikamente in der Apotheke. Daneben empfiehlt die Kommission auch höhere Abgaben auf Tabak und Alkohol — mit der klaren Botschaft: Wer Produkte konsumiert, die die Gesundheit belasten, soll stärker an der Finanzierung des Systems beteiligt werden.
Vorbild Großbritannien — mit belegter Wirkung
Als Referenzmodell dient das britische Modell, das seit April 2018 in Kraft ist. Die Erfahrungen dort sind eindeutig: Wie Forscher der Universität Cambridge nachgewiesen haben, halbierte sich nach Einführung der britischen Zuckersteuer die tägliche Zuckeraufnahme aus Softdrinks bei Minderjährigen nahezu — von 22 auf 12 Gramm. Bei Erwachsenen sank sie von 15,3 auf 10,0 Gramm. Dabei profitierte auch die Industrie: Die gesamte konsumierte Getränkemenge veränderte sich nicht, aber der darin enthaltene Zuckeranteil sank deutlich — ohne dass die Unternehmen wirtschaftlichen Schaden nahmen, da sie weiterhin gleich viel verkauften.
Besonders relevant für die deutsche Debatte ist der Reformulierungseffekt: Während in Großbritannien dank der gestaffelten Abgabe der Zuckergehalt in Softdrinks im Zeitraum 2015 bis 2021 um rund 30 Prozent sank, reduzierte er sich in Deutschland im gleichen Zeitraum lediglich um zwei Prozent. Ein anschauliches Beispiel: Eine Fanta enthält in Deutschland mit 7,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter fast doppelt so viel wie die britische Variante — trotz freiwilliger Selbstverpflichtung der deutschen Industrie zur Zuckerreduktion.
Politisch auf wackeligen Beinen
Ob die Empfehlung tatsächlich Gesetz wird, ist offen. Ein CDU-Bundesparteitag hatte die Zuckersteuer kurz zuvor abgelehnt, auch Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) signalisierte Ablehnung. Ministerin Warken sprach nach Entgegennahme des Berichts von einem „gut gefüllten Werkzeugkasten”, aus dem man die besten Werkzeuge herausnehmen werde — und ließ eine Bewertung der einzelnen Empfehlungen zunächst offen. Angestrebt ist, dass ein Gesetzentwurf spätestens im Sommer ins Kabinett kommt. Parallel wird die Kommission ihre Arbeit fortsetzen und bis Ende 2026 weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen vorlegen.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Universität Cambridge (KZVBW/ORF), Foodwatch, Pharmazeutische Zeitung, Deutsches Ärzteblatt, ZDFheute (März 2026 bzw. aktuelle Studien)
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