NGG: Zweite Tarifverhandlungsrunde bei Coca-Cola ohne Ergebnis – Jetzt drohen Warnstreiks

Die zweite Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Coca-Cola Erfrischungsgetränke (CCE AG) ist am Mittag des 28. Januars ohne Ergebnis beendet worden. Sollte auch die dritte Verhandlungsrunde vom 23. bis 25. Februar keine Einigung bringen, wird die Gewerkschaft NGG die bundesweit knapp 10.000 Beschäftigten von Coca-Cola zu Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen. Das erklärte Freddy Adjan, Verhandlungsführer der NGG und Landesbezirksvorsitzender der NGG in Bayern, in Berlin.

Das Management der CCE AG hatte schon im Vorfeld der Verhandlungen umfassende Umstrukturierungen und den Abbau von Arbeitsplätzen angekündigt und diese insbesondere mit einer verstärkten Nutzung von Einweg- statt Mehrwegverpackungen begründet. Freddy Adjan: „Die Arbeitgeberseite weigert sich, unserer Kernforderung nach einem Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen nachzukommen. Dabei haben die Beschäftigten in den vergangenen Jahren durch Lohnverzicht und immer mehr Flexibilität längst ihren Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze geleistet. Angesichts der großen Zugeständnisse der letzten Jahre ist der angekündigte Personalabbau ein Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter. Die Beschäftigten werden das nicht hinnehmen und sind bereit, für ihre Forderungen auf die Straße zu gehen.“

Zum Hintergrund:
Mit knapp 10.000 Beschäftigten ist die Coca-Cola Erfrischungsgetränke (CCE) AG das größte Getränkeunternehmen in Deutschland. Die Gewerkschaft NGG verhandelt mit der CCE AG über den Abschluss von vier Tarifverträgen mit Regelungen zum Entgelt, zur Altersteilzeit, zur Arbeitszeit sowie einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung. Nach einer ersten Tarifverhandlung im Dezember 2014 fand die zweite Tarifverhandlung vom 26. bis 28. Januar 2015 in Berlin statt.

Die wichtigsten Forderungen der Gewerkschaft NGG sind:

  • 6 Prozent mehr Lohn und Gehalt, Erhöhung aller Ausbildungsvergütungen um 100,00 Euro pro Monat, der einheitliche Beginn aller Laufzeiten (1. Januar 2015)
  • Ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit für NGG-Mitglieder
  • Das Verbot von Beendigungskündigungen und umfangreiche und faire Ausstiegs- und Versetzungsregelungen

Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) | ngg.net

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