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Erweiterte Kennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen am Markt etabliert

Im Sommer 2016 hatten Getränke-Industrie und Handel im Bundesumweltministerium eine Initiative zur freiwilligen zusätzlichen Kennzeichnung von gesetzlich bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen vorgestellt –nun ziehen die Trägerverbände eine positive Bilanz.

Ob Wasser, Bier oder Erfrischungsgetränke: Der Großteil der teilnehmenden Unternehmen hat die freiwillige Kennzeichnung komplett umgesetzt, die mehr Transparenz für die Verbraucher schafft.

Der Kern der Initiative: Die Verbraucherinnen und Verbraucher finden auf den Etiketten gesetzlich bepfandeter Flaschen und Dosen der teilnehmenden Unternehmen nunmehr
die zusätzlichen Informationen „Einweg“, „Pfand“ sowie die Angabe der Pfand-höhe (0,25 €).

Diese ergänzen das Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem-Gesellschaft (DPG), mit dem in Deutschland rechtskonform vertriebene pfandpflichtige Einweg Getränkeverpackungen gekennzeichnet werden. Die teilnehmenden Unternehmen, die gegenüber den Trägerverbänden eine förmliche Erklärung abgegeben haben, stehen laut einerunabhängigen Studie*inzwischen für ca.86% des betreffenden Marktvolumens.

Der Großteil hatte die Kennzeichnung bereits Ende 2017 auf allen Verpackungen umgesetzt. Darüber hinaus setzen weitere Akteure eine Kennzeichnung im Sinne der Initiative um, die damit eine hohe Relevanz auszeichnet.

Unterstützt wird die Verbände-Initiative inzwischen von der Deutschen Pfandsystem- Gesellschaft (DPG), die den am DPG-System teilnehmenden Ersinverkehrbringern ausdrücklich eine entsprechende Verbraucherinformation empfiehlt.

Die Initiative wird von der Arbeitsgemeinschaft konsumenten- und ökologieorientierter Getränkeverpackungen e.V. (AKÖG), dem Bund Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ), der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), dem Deutschen Brauer-Bund e.V. (DBB), dem Handelsverband Deutschland e.V. (HDE)und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) getragen.

Unabhängig von der erfolgreich etablierten freiwilligenKennzeichnung bepfandeterEinweg-Getränkeverpackungen treten ab 1.Januar 2019 neue gesetzliche Regelungen des Verpackungsgesetzes zur Kennzeichnung im Handelin Kraft. Diese sehen für bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen sowie für Mehrweg-Getränkeverpackungen eine verpflichtende Kennzeichnung „EINWEG“ bzw. „MEHRWEG“ in der Verkaufsstelle vor.

*Quelle: Gutachten „Marktrelevanz der Initiative zur freiwilligen Zusatzkennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen –Stand 2017“ der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM);Juni 2018. Die Prozentzahl zur Ermittlung der Marktrelevanz bezieht sich auf den Marktanteil in (Liter) bezogen auf den Gesamtmarkt bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen (qualifizierte Vorabschätzung zum Gesamtmarkt 2017 als aktuellste Datenbasis).

Quelle/Bildquelle: Bund Getränkeverpackungen der Zukunft GbR | bgvz.de | einweg-zukunft.de

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